Kostenpflichtige Abmahnungen gegen private
Homepages?
Seit Jahren bekommen unbedarfte kleine Webmaster und
Homepagebesitzer aus heiterem Himmel Abmahnungen mit Gebühren von über
500 Euro bis zu (in Einzelfällen) 10
000 Euro. Die Tendenz ist steigend!
Wie ist das überhaupt möglich?
- jeder der etwas im Internet veröffentlicht, also jede Homepage
(den Ausdruck "privat" gibt es im Internetrecht überhaupt
nicht), unterliegt automatisch dem Wettbewerbsrecht, und dem neuen Urheberrecht
sowieso.
- an jedem schöpferischen Produkt, Foto, Grafik, Midi, Text,
Zitat besteht ein Urheberrecht. Es gibt im deutschen Recht kein "Public
Domain"! Jeder der also mehr als seinen persönlichen Lebenslauf
und Privatfotos veröffentlicht, liefert sich automatisch der Willkür
von Rechteinhabern und deren (selbsternannten?) Vertretern aus.
- das deutsche Recht erlaubt es, Anwaltsgebühren dem Abgemahnten
in Rechnung zu stellen. So kommen mit einem einzigen Verwarnbrief erhebliche
Gebühren von 500 Euro aufwärts zustande!
Was kann man tun?
Seit Jahrzehnten schon wird die deutsche Politik und
Gesetzgebung im wesentlichen durch Interessenverbände und Lobbies bestimmt.
Privatpersonen und kleine Unternehmen haben keine Lobbies. So wundert es wenig,
dass sich im Laufe der Jahre im Internet eine Gesetzgebung etablieren konnte,
die Interessen und Schutzbedürfniss von Privatpersonen mit Füßen
tritt.
Es gilt jetzt
- ein Problembewußtsein zu schaffen. Zu informieren und auf
Mißstände hinzuweisen. Und zwar nicht in einem Internet-Magazin
auf Seite 203, sondern in der großen Öffentlichkeit.
- ein Gefühl der Solidarität unter den Webmastern herzustellen.
Eine Lobby der kleinen nicht- und semiprofessionellen Homepages. Denn noch
sind wir in der Mehrheit. WIR sind
das Internet!
Besucht Rettet-das-Internet.de und tragt Euch in die Liste
ein!
Achtung Ihr verlasst
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